http://publikationen.sexualaufklaerung.de/cgi-sub/fetch.php?id=734,%20ab%20S.%2042Magazin:%20„Z%20für%20Zukunft",Ausgabe%203,%20Febr.%202012Zeugenberichte
http://www.klagemauer.tv/index.php?a=showportal&keyword=bildung&id=1407
Das Basler Erziehungsdepartement lehnte die Dispensationsgesuche vom Sexualkundeunterricht für Kindergarten und Unterstufe zweier Eltern ab. Am 14. August hat nun auch das Basler Appellationsgericht diesen Entscheid bestätigt und den Rekurs der Eltern abgewiesen. Damit wird von einem kantonalen Gericht das Oligatorium zur Sexualkunde ab Kindergarten bestätigt. Der Kanton Basel hält am Zwang zum Sexualkundeunterricht ab Kindergarten fest. Den Eltern bleibt also noch der Weg vors Bundesgericht. Dieser Entscheid steht in direktem Widerspruch zu den Aussagen und Versprechen der Verantwortlichen im Bildungswesen, nämlich dass es beim Sexualkundeunterricht niemals um Zwang gehe und die Erziehung Sache der Eltern bleibe. Die Inhalte der Sexualkunde im Kanton Basel Stadt hinterfragen wahrscheinlich nicht nur jene Eltern, die das Dispensationsgesuch stellten. Darin steht nämlich, dass schon 4jährige Kinder lernen müssen, was Homosexualität, schwul, lesbisch und bisexuell ist. Sie MÜSSEN (Zitat) "wissen, dass Berührungen an Körperstellen angenehm sein können und kennen deren private Dimension". Ist das eine Anleitung zur Masturbation? In „Schweiz aktuell" vom 14. August zeigte sich Beat Zemp, der oberste Lehrer der Schweiz, erfreut über das Urteil des Basler Appellationsgerichts. Zitat "Das Gericht hat einmal mehr die Schulpflicht über alles gestellt". Soll dies also bedeuten, dass die Schulpflicht über der elterlichen Sorge um das Wohl ihrer Kinder liegt. Und meint dies gleichzeitig, dass die Schulpflicht über den vielen Stimmen steht, die vor solch einer verfrühten, den Charakter der Kinder zerstörenden Sexualerziehung warnen? Sind wir damit schon bald soweit wie in Deutschland, wo Eltern inhaftiert werden, weil ihre Kinder den Sexualkundeunterricht nicht besuchen? Wir berichteten darüber im Medienkommentar vom 13. August. Mit der Revision des Epidemiengesetzes, über welches das Schweizer Stimmvolk am 22. September abstimmen wird, könnte dieses Szenario bald für die ganze Schweiz Gültigkeit haben. Denn mit dem Artikel 19 Abs 2c wird die schulische Sexualerziehung gesetzlich verankert. Was können Sie dagegen tun? - Stimmen Sie am 22. September NEIN zum revidierten Epidemiengesetz und geben Sie diese Informationen weiter an Ihre Bekannten und Nachbarn. Schauen Sie dazu auch noch die weiteren Medienkommentare an. - Unterschreiben Sie die Schutzinitiative, welche den Sexualkundeunterricht für Kinder unter 9 Jahren vollständig verbieten will und die Entscheidungsfreiheit der Eltern für die ganze Schulzeit gewährleistet.
Quellen/Links:
Unterschriftenbogen auf
http://schutzinitiative.ch/
http://www.ed-bs.ch/bildung/pzbs/unterricht/lehrplaene/Leitfaden/Handreichung%20Sexualpaedagogik%20KGPS_November%202011.pdf
"Schweiz aktuell" vom 14. August 2013
http://www.medrum.de/content/8-tage-erzwingungshaft-fuer-vaeter-von-9-und-11-kindern
Frühsexualisierung in DRK-Kitas soll vor sexuellem Missbrauch schützen
http://www.youtube.com/watch?v=soF5nv8yMjo&feature=em-uploademail
Brunnen:
http://www.youtube.com/watch?v=NEx3oDCLD2g&feature=em-uploademail