Keine Rückerstattung für Konzert- und Veranstaltungskarten.
Die in Folge der Corona Pandemie nicht genutzten Eintrittskarten für vor dem 08.03.2020 gebuchten Veranstaltungen können vorerst nur gegen Gutscheine getauscht werden. Erst ab dem 01.01.2022 kann der Kaufpreis zurückgefordert werden, sofern der Gutschein nicht eingelöst werden konnte. Eine vorzeitige Auszahlung ist nur bei „persönlicher Unzumutbarkeit“ möglich.
Dies ist bei den Buchungen von Pauschalreisen anders.
Hier steht es dem Verbraucher frei, ob er/ sie einen Gutschein akzeptiert oder sich das Geld auszahlen lässt.
Aus Solidarität mit den Reiseveranstaltern, sollte soweit möglich die Gutscheinlösung bevorzugt werden. Dur
Immer wieder Ärger bei den Abrechnungen nach Stunden im Werkvertrag!
Um dies zu vermeiden gehen Sie wie folgt vor:
• vereinbaren Sie die Stundenabrede und Höhe immer schriftlich und zwar vor Beginn der Arbeit
• fertigen Sie Stundenzettel über die ausgeführten Arbeiten an
• lassen Sie diese wöchentlich (besser täglich) unterzeichnen oder legen Sie diese unter Heranziehung eines Zeugen dem Auftraggeber vor
Diese Herangehensweise ist keine Garantie, aber sie erhöht deutlich die Chancen vor Gericht!
Verfallsfristen im Arbeitsvertrag beachten!
Viele Arbeitsverträge enthalten in Ihren AGB’s sogenannte Verfallsfristen. Danach ist die Geltendmachung von Ansprüchen nach Ablauf dieser Frist ausgeschlossen. Grundsätzlich sind Regelungen in den AGB’s, welche den Verbraucher unangemessen benachteiligen, jedoch unwirksam. Dasselbe gilt auch für die Ausschlussfristen, welche zu kurz bemessen sind. Die Rechtsprechung hält die Verfallsfristen von 3 Monaten für angemessen.
Bei zweistufigen Ausschlussfristen muss zunächst der Anspruch innerhalb einer vorgegebenen Frist geltend gemacht werden. Sofern dies nicht zum Erfolg führt oder der Gegner die Aufforderung ablehnt, muss innerhalb einer weitere
Unbekannte Rechnungen, Mahnungen und Forderungen
Ist Ihnen eine Rechnung zugegangen, welche Sie sich nicht erklären können? Bewahren Sie einen kühlen Kopf. Oft werden unberechtigte Forderungen unter Heranziehung eines Inkassounternehmens geltend gemacht. Bevor Sie zahlen sollten Sie sicher gehen, dass die Forderung berechtigt ist.
Der erste Schritt ist immer ein schriftlicher Widerspruch. Dieser sollte am besten per Einschreiben und vorab per Fax verschickt werden. Lassen Sie sich den angeblich geschlossenen Vertrag vorlegen.