Förderberechtige Familien können 1.200 EUR jährlich pro Kind online über das KfW-Zuschussportal beantragen. Was müssen Ihre Kunden dabei beachten? Wie werden wir diese Förderung in die DSL Baufinanzierung einbinden?
Wir informieren Sie in dieser Ausgabe.
Baukindergeld bei der KfW beantragen
Ab sofort kann das Baukindergeld online im KfW-Zuschussportal ( www.kfw.de/zuschussportal ) beantragt werden.
Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach Einzug in das selbst genutzte Wohneigentum gestellt werden. Es gilt das Datum der Meldebestätigung der Gemeinde. Baukindergeld gibt es auch rückwirkend ab 01.01.2018, wenn der Antrag bis 31.12.2018 bei der KfW vorliegt.
Details zum Baukindergeld sowie zur Beantragung erhalten Sie in dem Merkblatt der KfW oder auf www.kfw.de/baukindergeld .
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